Beim Immobilienverkauf via Bieterverfahren gibt nicht der Eigentümer den gewünschten Kaufpreis für seine Immobilie an, sondern Kaufinteressenten ihren Wunschkaufpreis per Gebot ab.
In Deutschland gibt es verschiedene gängige Verfahren, um den Wert eines bebauten oder unbebauten Grundstückes zu ermitteln. Der Wert, der dabei ermittelt wird, entspricht jenem, der als Preis zu erzielen wäre, wenn besondere oder persönliche Umstände außenvor gelassen werden.