Beim Immobilienverkauf via Bieterverfahren gibt nicht der Eigentümer den gewünschten Kaufpreis für seine Immobilie an, sondern Kaufinteressenten ihren Wunschkaufpreis per Gebot ab.
In Deutschland gibt es verschiedene gängige Verfahren, um den Wert eines bebauten oder unbebauten Grundstückes zu ermitteln. Der Wert, der dabei ermittelt wird, entspricht jenem, der als Preis zu erzielen wäre, wenn besondere oder persönliche Umstände außenvor gelassen werden.
Das weit verbreitete Vorurteil, Immobilienkäufer würden eine Immobilie grundsätzlich lieber direkt vom privaten Eigentümer kaufen als über einen Immobilienmakler, können wir aus unserer persönlichen Berufserfahrung als Immobilienmakler nicht bestätigen.