Der Energieausweis

Spätestens bei der Besichtigung muss ein gültiger Energieausweis vorliegen. Werden die Vorgaben des Gesetzgebers nicht eingehalten, droht ein Bußgeld von bis zu 15.000 Euro.

Bieterverfahren

Beim Immobilienverkauf via Bieterverfahren gibt nicht der Eigentümer den gewünschten Kaufpreis für seine Immobilie an, sondern Kaufinteressenten ihren Wunschkaufpreis per Gebot ab.