Neues Maklergesetz ab dem 23.12.2020

Die neue Verteilung der Maklerprovision tritt ab dem 23. Dezember 2020 in Kraft. Das heißt: Bei allen Kaufverträgen, die nach dem 23.12.2020 geschlossen werden, wird die Maklercourtage von Verkäufer und Käufer zu gleichen Teilen bezahlt.