Was tun bei Mietnomaden?

Sie haben eine Immobilie zur Vermietung und einen Mieter gefunden – aber mehrmals keine Miete erhalten? Es ist passiert: Die Mietnomaden sind eingezogen! Vermieter werden nun relativ schnell merken, wen sie da in ihre Wohnung gelassen haben. Da der Mietvertrag jedoch besteht und auch die eingezogenen Mietnomaden somit unter dem Schutz des deutschen Mietrechtes stehen, ist es verhältnismäßig umständlich, sie wieder loszuwerden. Oft genug werden Sie ihn erst bis zu einem Jahr später durch eine Räumungsklage wieder los. Doch es gibt Wege, auf denen Sie früher zu Ihrem Recht kommen oder wenigstens den Schaden minimieren können – und das ist ja schon mal sowas wie die halbe Miete…

Tricks verstehen

Mietnomaden kennen das Mietrecht oft genau – und strapazieren es durch diverse Tricks. Öffnet Ihnen ein Unbekannter die Wohnungstür und behauptet, er sei ein Untermieter, oder begegnet Ihnen in der Wohnung eine schützenswerte oder gar gefährliche Tierart, darf der Gerichtsvollzieher nicht selbst räumen. Oder aber Sie erhalten zwar Mietzahlungen, doch immer nur gerade so viel (oder eher: wenig), dass es Ihnen knapp nicht die fristlose Kündigung erlaubt. Deuten Sie die Zeichen richtig! Sie handeln besser so schnell wie möglich, denn hier handelt es sich um reine Verzögerungstaktik.

Schein und Sein

Lassen Sie sich auch optisch nicht täuschen – längst nicht mehr jeder Mietnomade kommt aus sozial schwachen Verhältnissen mit entsprechendem Outfit daher. Mietnomaden kennen ihr Geschäft und wissen, was Vermieter sehen wollen. Anzüge, teure Autos oder Uhren sind deshalb noch lange kein Beleg für einen solventen Mieter.

Nicht überstürzt vermieten

Eine Schufa-Auskunft ist eine schnelle Möglichkeit, die Kreditwürdigkeit eines Mieters besser einzuschätzen. Der Weisheit letzter Schluss ist jedoch auch die Bonitätsauskunft nicht, denn wenn der Mietnomade vorher nicht belangt wurde, ist die Schufa sauber. Darüber hinaus sollten Vermieter die Auskunft genau studieren, denn viele Mietnomaden haben gefälschte Schufa-Belege im Gepäck.

Auch wenn es keinen gesetzlichen Anspruch darauf gibt: Fragen Sie den Interessenten, ob er von seinem vorherigen Vermieter eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung erhalten hat und sie vorlegen möchte.

Räumungsklage

In der Praxis verweigern jedoch vor allem Mietnomaden den Auszug und legen es auf eine Zwangsräumung an. Oft genug dauert es einige Monate, bis die Klage überhaupt bewilligt wird, und dann vergehen weitere Monate, bis der Gerichtsvollzieher tätig werden kann. Bis dahin können Sie ein Menge Geld verlieren – durchschnittlich 25.000 Euro pro Einzelfall in Deutschland.

Fazit: Seien Sie wachsam! Statistisch gesehen treffen Sie bei 400 Vermietungen auf einen Mietnomaden. Immer noch eines der wirksamsten Mittel: Verlangen Sie eine Kaution…

…oder lassen Sie sich vom Profi beraten!