Immobilieneigentümer, die ihre Immobilie ganz oder teilweise verkaufen oder vermieten möchten, müssen potenziellen Interessenten spätestens bei der Besichtigung einen gültigen Energieausweis vorweisen oder gut sichtbar aushängen. Wurden die Vorgaben des Gesetzgebers nicht eingehalten, droht ein Bußgeld von bis zu 15.000 Euro.
Dazu kommt: Es gibt zwei unterschiedliche Energieausweise. Immobilienverkäufer müssen wissen, welcher für ihre Immobilie der richtige ist.
Der Energieausweis bewertet Steckbriefartig den Energiestandard eines Wohngebäudes. Auch allgemeine Angaben zum Gebäude sind enthalten wie Baujahr und Art der Heizung, also Gas oder Öl.
Der Energieausweis wird unterschieden nach Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis.
Ein Bedarfsausweis kann grundsätzlich immer erstellt werden. Er ist aber auch teurer als ein Verbrauchsausweis. In der Regel kommt der Bedarfsausweis aber bei Immobilien zum Einsatz, bei denen keine Verbrauchswerte vorliegen. Das ist bei Neubauprojekten der Fall.
Ein Verbrauchsausweis wird auf Grundlage des erfassten Energieverbrauchs des Gebäudes erstellt und ist unter bestimmten Bedingungen ausreichend.
Haben Sie Fragen zum Energieausweis? Oder suchen Sie jemanden, der sich um eine professionelle Erstellung kümmert? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.